Hintergrund
Empowerment der lokalen Akteure: Nachhaltige Entwicklung stützt sich auf Akteure – Akteure, die bereit sind, sich ständig um nachhaltiges Handeln im täglichen Leben zu bemühen und Initiativen ergreifen, um erneuerbare Energie zu erzeugen, regional angebaute und biologisch hergestellte Lebensmittel zu konsu-mieren, energiesparende Tourismusangebote zu nutzen und auf nachhaltigen Lebensstil zu achten.
Da die regionale wirtschaftliche Entwicklung ein wesentlicher Pfeiler des Nachhaltigkeitskonzeptes ist, sind Regierungen von lokalen Initiativen, von Personen und zivilgesellschaftlichen Organisationen abhängig, damit regulatorische Rahmenbedingungen und begleitende Förderrichtlinien in verwirklicht werden können. Daher ist der Austausch von Best Practice-Beispielen hinsichtlich Motivation und Integration von lokalen Akteuren ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und für das bürgerschaftliche Engagement. Ein Austausch zwischen alten und neuen EU-Mitgliedsstaaten erscheint besonders sinnvoll, da er langjährige Erfahrung im Umgang mit EU-Vorschriften mit neuen zivilgesellschaftlichen Bewegungen verbindet.
Die Aarhus-Konvention, die im Jahre 1998 von fast allen europäischen Staaten unterzeichnet wurde, lädt die Behörden ein, die Öffentlichkeit stärker an umweltrelevanten Entscheidungen zu beteiligen. Das Netzwerk Natura 2000 (basierend auf der Habitat- und Vogel-Richtlinie) fordert den Schutz von Arten und Lebensraum, die von allgemeinem Interesse sind, durch die Erhaltung natürlicher Lebensräume. Es legt die Maßnahmen nicht genau fest und lässt dadurch Raum für die aktive Beteiligung der Bevölkerung bei der Umsetzung. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Nationalstaaten bis zum Jahre 2015 für alle Gewässer einen „guten ökologischen Zustand“ und setzt ausdrücklich auf aktive öffentliche Beteiligung. Die drei Richtlinien – vor allem die Habitat Directive – werden oftmals von Bauernorganisationen und Regionalregierungen als sehr bedenklich angesehen, da sie wirtschaftliche Einschränkungen befürchten. Auf der anderen Seite sind auf lokaler Ebene den betreffenden Akteuren Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt, weil es keine guten Beispiele dafür gibt.
Seengebiete
Seen, Flussbecken und Küstengebiete eignen sich gut für Workshops zum Austausch von Erfahrungen hinsichtlich von Umsetzungsstrategien unter Beteiligung der Bürger, da sie gewöhnlich unter die Natura 2000 und die WRRL Richtlinie fallen, da sie einen gemeinsamen Schwerpunkt bilden, von hoher öffentlicher Bedeutung sind und Möglichkeiten für integrierte Entwicklungsansätze bieten. Desweiteren könnten sich ernste Interessenkonflikte zwischen den Interessenvertretern ergeben, die Vermittlung und Konfliktlösung unter Beteiligung der Bürger erforderlich machen. Genauer gesagt, ein gemeinsames Problem, das an Seen in Europa auftritt, ist die Eutrophierung durch die Landwirtschaft.
Die EU-Stickstoffrichtlinie (Nitrogen Directive) fordert seit dem Jahr 2000 von den Landwirten, die Düngung einzuschränken, um übermäßigen Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser zu verhindern. Aber hier gibt es noch Defizite in der Umsetzung und große Nährstoffeinträge aus früheren Zeiten stellen die Frage nach akzeptablen Säuberungsstrategien. All dies ist Grund genug für größere Beteiligung der Bürger bei der Umsetzung der Maßnahmen.